Schadstoffe, Abfälle, Industriebranchen

Schadstoffe LuftSchadstoffe gesamtSchadstoffe gesamtÜber Emissionen welcher Schadstoffe informiert Thru.de?

Nach der europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-Verordnung) müssen Betriebe über bis zu 91 Schadstoffe und Schadstoffgruppen berichten.

Schadstoffe gesamt

Schadstoffe Luft (60 Schadstoffe)

Schadstoffe Gewässer (71 Schadstoffe)

Schadstoffe Boden (61 Schadstoffe)

Ein Betrieb, der eine PRTR-Tätigkeit ausübt, muss seine Schadstofffrachten aber erst angeben – also den zuständigen Behörden in den Bundesländern berichten –, wenn diese einen schadstoffspezifischen Schwellenwert überschreiten.


Welche Abfälle sind in Thru.de erfasst?

Die EU unterscheidet in der europäischen E-PRTR-Verordnung zwischen zwei Arten von Abfällen, nämlich zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Thru.de informiert entsprechend über beide Abfallarten.

Unternehmen müssen dann berichten, wenn sie in einem Jahr

  • mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle oder
  • mehr als 2.000 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle

außerhalb ihres Betriebs entsorgen.

Abfälle gelten beispielsweise dann als gefährlich, wenn sie giftig oder ätzend sind, die Haut reizen oder sogar Krebs auslösen können. Zu solchen Abfällen gehören etwa Klebstoffe, Kunstharze, Schmieröle aller Art, Bremsflüssigkeiten sowie Farben und Lacke, die chlorierte Lösemittel enthalten.

Als nicht gefährliche Abfälle gelten hingegen beispielsweise Verpackungsmaterialien aus Papier, Pappe oder Kunststoff.

Zusätzlich wird in der Verordnung – und damit auch in Thru.de – unterschieden zwischen Abfällen

  • zur Verwertung (R) und
  • zur Beseitigung (D).

Abfallverwertung bedeutet, die Abfälle werden wieder genutzt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: sie können stofflich oder energetisch genutzt werden. Im ersten Fall werden sie wieder eingesetzt (recycelt) oder wertvolle Bestandteile wie Metalle werden aus ihnen zurückgewonnen. Im zweiten Fall werden sie als Ersatzbrennstoff etwa für die Zementherstellung eingesetzt.

Abfallbeseitigung hingegen bedeutet, dass die Abfälle aus dem Wirtschaftskreislauf hinausgenommen werden. Sie werden etwa deponiert oder in Müllverbrennungsanlagen verbrannt.

Entsorgt ein Unternehmen gefährliche Abfälle im Ausland, muss es zudem den Namen und die Anschrift des verwertenden bzw. beseitigenden Unternehmens und den tatsächlichen Verwertungs- oder Beseitigungsort angeben.


Über welche Industriebranchen informiert Thru.de?

Die EU zählt in der E-PRTR-Verordnung – genauer im Anhang I der Verordnung - 65 verschiedene industrielle Tätigkeiten auf, die erfasst werden.

Ein Betrieb ist dann PRTR-berichtspflichtig, wenn er zwei Bedingungen erfüllt: Er muss eine dieser 65 Tätigkeiten ausüben. Und er muss diese Tätigkeit in einem gewissen Umfang ausüben – das heißt, in seinen Anlagen müssen bestimmte Mengen an Produkten hergestellt werden. Fachleute sprechen hier von Kapazitätsschwellenwerten oder auch Produktionsmengen. Die 65 Tätigkeiten werden neun Industriebranchen zugeordnet:

1. Energiesektor
z.B. Kraftwerke, Raffinerien

2. Herstellung und Verarbeitung von Metallen
z.B. Stahlwerke, Gießereien, Galvaniken

3. Mineral verarbeitende Industrie
z.B. Bergbaubetriebe, Steinbrüche, Zementwerke

4. Chemische Industrie
z.B. Chemiewerke, Betriebe zur Pestizidproduktion

5. Abfall- und Abwasserbewirtschaftung
z.B. Müllverbrennungsbetriebe, Deponien, Kläranlagen

6. Be- und Verarbeitung von Papier und Holz
z.B. Papierherstellung, Spanplattenherstellung

7. Intensive Viehhaltung und Aquakultur
z.B. Schweinemastbetriebe, Geflügelfarmen

8. Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkesektor
z.B. Schlachthöfe, Molkereien

9. Sonstige Industriezweige
z.B. Gerbereien, Werften, Lackierereien