Verfahren gestartet: Beteiligen Sie sich am deutschen Umsetzungsbericht zum PRTR-Protokoll!

Zurzeit erstellen wir einen Bericht darüber, wie wir in Deutschland die Anforderungen des internationalen PRTR-Protokolls  zum Aufbau und Betrieb eines Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters umgesetzt haben. Das Protokoll sieht vor, dass alle Staaten, die es ratifiziert haben, einen solchen „Umsetzungsbericht“ erstellen. So kann auf der nächsten PRTR-Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2014 kontrolliert und dokumentiert werden, ob die Anforderungen korrekt umgesetzt sind.

Bis Mitte Dezember 2013 müssen die Berichte im UN-ECE-Sekretariat eingehen. Dort wird aus den einzelnen Berichten der Länder eine übersichtliche Zusammenfassung („Synthesis-Report“) für die Konferenz erstellt.

Wie Sie mitmachen können

Bei der Erstellung des deutschen Umsetzungsberichtes beteiligen und konsultieren wir die Öffentlichkeit in einem transparenten Prozess. Ein erster Entwurf des deutschen Umsetzungsberichtes liegt mittlerweile vor. Sie können ihn bis 24.11.2013 kommentieren. In diesem Entwurf finden Sie sowohl erläuternde Hintergrundinformationen zu den einzelnen Fragen als auch die Antwortentwürfe dazu.

Bitte schreiben Sie Ihre Anmerkungen und Kommentare an thrude@uba.de. Alle Einsendungen werden in der Endfassung des Berichts berücksichtigt. Wir freuen uns auf Ihr Feedback. 

In der Rubrik Downloads finden Sie den Beschluss der ersten PRTR-Vertragsstaatenkonferenz aus dem Jahr 2010 zur Erstellung der Umsetzungsberichte, einmal in der englischen Originalfassung und in einer deutschen Übersetzung. 

Hintergrund

Im sogenannten „Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister“ (kurz: PRTR-Protokoll ) haben sich Deutschland und die EU sowie einige weitere Staaten dazu verpflichtet, Register über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen aufzubauen und zu betreiben.

Im jetzigen Register www.thru.de finden Sie Informationen zu Schadstofffrachten und Abfallmengen von knapp 5.000 Industriebetrieben in Deutschland für die Jahre 2007 bis 2011. Die Betriebe sind verpflichtet, diese Informationen zu melden, sobald ihre Abfälle oder die Schadstoffe, die sie in Luft, Boden oder Wasser freisetzen, eine bestimmte Menge überschreiten.

 

Stand: Oktober 2013