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Tipps

Diese Seite ergänzen wir fortlaufend.

Haben Sie eine Frage zur Auswertung der PRTR-Daten, nutzen Sie bitte die Seite Kontakt. Dort finden Sie die E-Mail-Adresse, an die Sie Ihre Frage richten können.


Saubere und schmutzige Müllverbrennungsanlagen

Wenn Sie wissen wollen, wie viel von welchen Schadstoffen eine Müllverbrennungsanlage freisetzt, nutzen Sie das Suchformular. Wählen Sie dort in der Suchkategorie Branche/Tätigkeit die Tätigkeit 5b) „Anlagen für die Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle“ aus und lösen Sie die Abfrage aus. Sie erhalten eine deutschlandweite Liste mit den im PRTR-Deutschland enthaltenen Müllverbrennungsanlagen. Ein Klick auf das Lupen-Symbol öffnet das Datenblatt einer einzelnen Müllverbrennungsanlage, das dann wiederum Angaben zu den Freisetzungen dieser Anlage enthält.

Zur Verfeinerung Ihrer Suche – wollen Sie etwas über eine Müllverbrennungsanlage in einer bestimmten Stadt wissen oder nach Emissionsdaten zu einem bestimmten Schadstoff suchen, der durch Müllverbrennungsanlagen freigesetzt wird – können Sie die Abfragekriterien „Ort“ oder „Schadstoff“ nutzen.


Die saubersten und schmutzigsten Betriebe in Thru.de – dem PRTR-Deutschland

Die Frage, welcher Betrieb die Umwelt am wenigsten oder meisten belastet, ist anhand der Emissionsdaten allein oft nicht zu treffen. Dazu einige Gedankengänge:

  • Ein Betrieb kann viele unterschiedliche Stoffe für seine Produktion nutzen und bei ihm können verschiedenste Abfälle anfallen. Dennoch ist es möglich, dass er nur sehr wenige Schadstoffe freisetzt oder nur wenig Abfall entsorgen muss.
  • Ein anderer Betrieb wiederum setzt nur einen Schadstoff frei, diesen jedoch in großen Mengen. 
  • Schadstoff ist nicht gleich Schadstoff. Manche Schadstoffe können schon in geringen Mengen große Auswirkungen haben, während andere erst in großen Mengen die Umwelt oder das Klima belasten können.
  • Zudem bedeuten große Mengen an freigesetzten Schadstoffen nicht unbedingt, dass ein Betrieb schmutzig arbeitet. Ein Beispiel: Ein großer Betrieb kann trotz modernster Technik einfach aufgrund seiner großen Produktionsmenge absolut mehr Schadstoffe freisetzen als ein kleiner Betrieb, dessen Umwelt und Produktionstechnik aber nicht auf dem neuesten Stand ist.

Verbringung von Abfällen im In- und Ausland

Die Berichterstattung zur Abfallverbringung  ist eine wesentliche Erweiterung des PRTR im Vergleich zum seinem Vorgänger EPER (Europäisches Schadstoffemissionsregister) ; sie unterscheidet zwischen gefährlichem und nicht gefährlichem Abfall (Schwellenwerte: 2 t/a für gefährliche Abfälle; 2000 t/a für nicht gefährliche Abfälle). Betrachtet werden die Abfallströme, die über die Grenzen einer Betriebseinrichtung  hinaus entsorgt werden. Die Berichterstattung zum Abfall ist komplex und different.  Warum?

Im PRTR hat der Betreiber anzugeben, ob er den gefährlichen Abfall im In- oder im Ausland entsorgt. Wird nicht gefährlicher Abfall entsorgt, sind diese Informationen hingegen nicht erforderlich.
Die Angabe, ob die Abfälle beseitigt oder verwertet werden, ist für beide Abfallarten (gefährlicher und nicht gefährlicher Abfall) hingegen verpflichtend.
Betreiber, die gefährlichen Abfall im Ausland verbringen, müssen zudem angeben:

  • Staat, Name und Adresse des Verwerters/Beseitigers ,
  • Staat, Name und Adresse des tatsächlichen Verwertungs-/Beseitigungsstandortes

in welchem der Abfall entsorgt wird.
In Einzelfällen können Betreiber bestimmte Informationen zum Abfall vertraulich kennzeichnen; dies betrifft v.a. die Verbringung von gefährlichen Abfall ins Ausland, für welche vorrangig  „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ als Schutzgrund angeben wird. (siehe auch Frage/Antwort)

Eine weitere Besonderheit bei der Berichterstattung zur Abfallverbringung ist, dass in Bezug auf den Schwellenwert immer die Summe der entsorgten Abfälle relevant ist.
Zum Beispiel: entsorgt eine Betriebseinrichtung 1,25 t gefährliche Abfälle ins Ausland und 1,5 t gefährliche Abfälle im Inland, ist sie aufgrund einer Gesamtmenge von 2,75 t gefährlichen Abfalls und folglich der Überschreitung des Schwellenwertes  PRTR-berichtspflichtig.