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Wie gefährlich sind die Emissionen für die Umwelt? Und für die Anwohner?

Betriebe müssen über Emissionen von bis zu 91 Schadstoffen und Schadstoffgruppen berichten. Es sind sehr verschiedene Stoffe. Es gibt:

  • Treibhausgase wie zum Beispiel Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O),
  • Luftschadstoffe wie Ammoniak (NH3), Stickstoffoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) oder die ozonschichtschädigenden Fluorkohlenwasserstoffe (FCKWs),
  • acht Schwermetalle wie Arsen (As), Blei (Pb), Chrom (Cr) Kupfer (Cu) und Quecksilber (Hg),
  • einige Pestizide wie Aldrin, Heptachlor, Atrazin, DDT und Lindan,
  • viele chlorierte organische Stoffe wie Dioxine und Furane (PCDD+ PCDF), Pentachlorphenol (PCP), Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Vinylchlorid,
  • auch andere organische Stoffe wie Benzol, Ethylenoxid, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), gesamter organischer Kohlenstoff (TOC),
  • sowie anorganische Stoffe (Chloride, Fluoride oder auch die Gesamtmenge an Phosphor oder Stickstoff).

Alle diese Schadstoffe, über deren Emissionen wir in Thru.de berichten, können die Umwelt oder die menschliche Gesundheit gefährden. Einige dieser Stoffe oder Stoffgruppen werden aber erst durch große Mengen, die in die Umwelt gelangen, zum "Schadstoff". Zwei Beispiele:

  • Kohlendioxid (CO2) entsteht einerseits natürlicherweise bei der Verbrennung von Biomasse. CO2 trägt andererseits in hohem Maße zum Treibhauseffekt und damit zur Klimaerwärmung bei.
  • Stickstoff und Phosphor sind zwar wichtige Nährstoffe für Pflanzen. Gelangt aber zu viel davon in die Umwelt, führt das zu einer Nährstoffanreicherung in Flüssen, Seen und Meeren und fördert so etwa das Algenwachstum.

 Andere Stoffe oder Stoffgruppen dagegen, bspw. Dioxine, Furane oder auch polychlorierten Biphenyle (PCBs), können schon in sehr kleinen Mengen schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme haben, da sie sich in der Nahrungskette anreichern. Diese Stoffe sind daher bereits in sehr geringen Mengen im Register enthalten und mit entsprechend niedrigen Schwellenwerten angesetzt.
Zahlreiche der im PRTR vorhandenen Schadstoffe dürfen in Deutschland und auch der EU nicht mehr hergestellt oder eingesetzt werden, wohl aber in anderen Ländern. Zu diesen Stoffen zählen polychlorierte Biphenyle und auch die Pestizide DDT, Atrazin und Lindan.
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Industriebetriebe Schadstoffe nur nach vorheriger Genehmigung freisetzen dürfen. Die zuständigen Behörden in den Bundesländern prüfen die Genehmigungsanträge der Betriebe und legen Grenzwerte und oft auch bestimmte Auflagen fest, die der Betrieb einhalten muss. Die Genehmigungsbehörden begrenzen zudem in wasserrechtlichen Erlaubnissen, wie viel von gewissen Schadstoffen ein Betrieb in ein Gewässer einleiten darf.
Auch für die mit dem Betrieb der Anlagen betrauten Personen, die eventuell mit den Schadstoffen direkt in Berührung kommen könnten, gibt es strenge Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Gefahrenabwehr. Mit diesen Maßnahmen wird in Deutschland das Gefährdungspotential von Schadstoffen in einem kontrollierbaren Umfang gehalten und eine unmittelbare Gefährdung von Mensch und Umwelt vermindert.